Die Studiengebühren zurückfordern – sowas geht? Hast du den Beitrag eingezahlt, obwohl du eigentlich gar nicht dazu verpflichtet gewesen wärst, kannst du dir dein Geld natürlich von deiner Uni wieder zurückholen. Und das ist viel Wert – immerhin wissen wir, wie schwierig die Studienfinanzierung sein kann. Die Rücküberweisung eines hohen Betrags kann deshalb für viele Studierende ein Lebensretter in finanziellen Notlagen sein. Doch wann genau steht dir das zu? Wir informieren dich, unter welchen Voraussetzungen du deine Studiengebühren wieder zurückbekommst!
Muss ich an öffentlichen Unis Studiengebühren zahlen?
Bevor wir die Gründe für eine Rückerstattung besprechen, sollten wir erst einmal klären, ob du überhaupt Studiengebühren in Österreich zahlen musst. Bei den ganzen Formalitäten, die beim Studienanfang zu beachten sind, kann das schon mal untergehen. Vor allem Studis aus dem Ausland sind sich oft unsicher, wie das mit den Studiengebühren hierzulande funktioniert – schließlich ist es in vielen anderen Ländern üblich, jedes Semester einen fixen Beitrag an die Uni zu zahlen, wenn man dort studieren möchten.
Kein Grund zur Panik: Die Studiengebühr hat es mit € 363,36 pro Semester zwar in sich, muss in Österreich aber an öffentlichen Unis, wie der Uni Wien, und an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen nur bezahlt werden, wenn man die Regelstudienzeit und die beiden Toleranzsemester überschreitet. Hat euer Studium beispielsweise eine Mindeststudiendauer von 6 Semestern, müsstet ihr ab dem 9. Semester den Studienbeitrag immer zu Semesterbeginn an eure Uni überweisen. Erfüllt man gewisse Kriterien, wird man sogar komplett von der Entrichtung des Beitrags befreit. Das inkludiert beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine langfristige Betreuung oder Pflege Dritter.
Obwohl die Voraussetzungen klar definiert sind, kann es trotzdem passieren, dass Studierende die Gebühren überweisen, ohne dass das erforderlich gewesen wäre. Bei all den Deadlines, Prüfungen und der Bürokratie rund ums Studieren ist es völlig normal, dass man hin und wieder den Überblick verliert. Wir helfen weiter!
Irrtümliche Überweisung? Gleich die Studiengebühren zurückfordern!
Die alten Bücher verkauft, Urlaub gebucht, aus dem Studentenwohnheim in Wien ausgezogen und schon mal die Studiengebühren fürs kommende Semester überwiesen – alles erledigt. Aber Moment: Ich muss doch gar keine Gebühren mehr bezahlen! Zu spät, die Uni freut sich morgen über zusätzliche € 363,36 auf ihrem Konto. Kann ich die Studiengebühren jetzt noch zurückfordern?
Wir können dich beruhigen. Selbstverständlich hast du als Studierender einer öffentlichen Uni und PH ein Recht darauf, eine Rückerstattung zu beantragen, wenn du den Beitrag tatsächlich fälschlicherweise überwiesen hast.
Gründe, die Studiengebühren zurückzubekommen
Bis du dein hartverdientes Geld aus deinem Studentenjob wiedersiehst, kann es natürlich einige Wochen dauern. Aber die Rückerstattung der Studiengebühren durch eine öffentliche Uni oder öffentliche PH muss auf jeden Fall erfolgen, sofern du sie fristgerecht beantragst und du
• eine ausländische Universität besucht hast, die mit der österreichischen Universität ein Abkommen geschlossen hat, welches den gegenseitigen Erlass der Gebühren erlaubt.
• im jeweiligen Semester verpflichtende Leistungen im Ausland absolviert hast.
• nachweislich mehr als zwei Monate durch Schwangerschaft, Krankheit oder Betreuungspflichten am Studienfortschritt gehindert warst.
• im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen hast oder im laufenden Semester immer noch beziehst.
• im betreffenden Semester nachweislich Studien bzw. Praxiszeiten im Zuge von internationalen EU-, universitären oder staatlichen Mobilitätsprogrammen absolviert hast.
• eine Behinderung mit mindestens 50 % nach gesetzlichen Vorschriften nachweisen kannst.
Keine dieser Voraussetzungen entspricht deiner Situation und du bist trotzdem überzeugt, dass du deine Studiengebühren zurückbekommen solltest? Am besten setzt du dich direkt mit deiner Uni in Verbindung. Sie wird dir weiterhelfen und kann dir genau sagen, ob dir eine Rückzahlung zusteht oder nicht. Vergiss außerdem nicht, dich genau über die Zahlungsfristen an deiner Uni zu informieren – reichst du deinen Antrag zu spät ein, war’s das mit deiner Rückerstattung!
Unterschiede an Fachhochschulen und Privatunis
Während die Situation an öffentlichen Unis und PHs gesetzlich klar geregelt ist, gibt es an Fachhochschulen, Privatuniversitäten und privaten PHs leider keine eindeutigen Bestimmungen. Das liegt daran, dass alle drei Institutionen selbst entscheiden können, ob sie einen Studienbeitrag einfordern wollen oder nicht. Richtig: Die Verpflichtung, Gebühren zu bezahlen, ist an keine bestimmten Voraussetzungen gebunden. Demnach funktioniert auch der Erlass und die Rückerstattung von Studiengebühren dort nicht zwingend gleich wie an öffentlichen Unis, denn es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Regeln. Da die Situation aus diesem Grund an jeder einzelnen FH, Privatuni und privaten PH unterschiedlich sein kann, wendest du dich mit deinem Anliegen am besten direkt an deine spezifische Institution.
Aber: Nur, weil du bereits Studiengebühren an deiner FH, PH oder Privatuni bezahlst, heißt das nicht, dass du davon an deiner öffentlichen Uni oder öffentlichen PH befreit bist. In solchen Fällen musst du den Beitrag also tatsächlich mehrfach bezahlen und kannst die Studiengebühren nicht zurückfordern.
Du hast dein Studium gerade erst begonnen und dir raucht schon der Kopf von diesen ganzen langwierigen Formalitäten? Mit unseren Tipps für den Studienbeginn verschaffen wir dir den nötigen Durchblick, damit du vorbereitet ins erste Semester startest.
Studienbeitrag nicht mit dem ÖH-Beitrag verwechseln
Beim vergleichsweise niedrigen ÖH-Beitrag in Höhe von € 20,70 handelt es sich um eine weitere Gebühr, die jedes Semester von Studierenden bezahlt werden muss – das gilt sowohl für öffentliche Unis und PHs als auch Privatunis und FHs. Er sorgt dafür, dass die ÖH euch unabhängig vertritt, ihr versichert seid und deckt weitere praktische Services ab. Anders als bei den Studiengebühren gibt es beim ÖH-Beitrag jedoch keine Kriterien oder Voraussetzungen: Die Überweisung ist zu Semesterbeginn ohne Ausnahme für jeden verpflichtend und muss fristgerecht erfolgen, sonst droht sogar die Exmatrikulation.
Natürlich kann es auch hier vorkommen, dass ihr die € 20,70 irrtümlicherweise oder vielleicht auch doppelt überweist. Die Uni Wien erklärt genau, was in diesem Fall zu tun ist. Wendet euch auch in anderen Städten direkt an eure Uni oder an das ÖH-Team und euch wird verlässlich weitergeholfen.
PS: Du willst die rückerstatteten Studiengebühren nicht gleich wieder fürs Wohnen ausgeben? Dann sieh dir doch einmal die home4students Studentenheime in Österreich an und finde noch heute deine preiswerte und gemütliche Bleibe fürs Studium!