Ein kostspieliges Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt, das aber gerade für Student*innen vor Semesterstart ein allgegenwärtiger Begleiter ist: die Studiengebühren. Auch ich fand das Thema sehr komplex und wollte mich deshalb etwas mehr damit beschäftigen. Auf Anhieb kamen bei mir einige Fragen auf. Müssen Studierende in Österreich Studienbeiträge bezahlen? Wie viel müssen sie bezahlen? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Studienbeitrag und dem ÖH-Beitrag und wie sieht das alles aus, wenn Student*innen aus dem Ausland kommen, um in Österreich zu studieren? Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt und präsentiere euch nun voller Stolz meine Findings zum Thema Studiengebühren.

Was sind Studiengebühren und welche Student*innen müssen diese bezahlen?

Fangen wir einmal ganz von vorne an. Unter Studiengebühren versteht man die Gebühren, die Studierende bezahlen müssen, um an einer Hochschule einen Studiengang belegen zu dürfen. Die Höhe dieser Gebühren ist einerseits abhängig von dem Land, in dem man lebt und studiert, andererseits auch von der Hochschule.

Die Studienfinanzierung kann oft etwas tricky sein. Viele Studierende müssen neben dem Studium einen Studentenjob ausüben, um über die Runden zu kommen. In den USA arbeiten sogar mehr als die Hälfte aller Student*innen. Das ist kein Wunder, denn weltweit liegen die Gebühren zum Studieren in den USA am höchsten. Aber auch in Österreich arbeiten fast die Hälfte aller Studierenden. Doch wie hoch sind die Studiengebühren in Österreich wirklich?

Studiengebühren für Student*innen in Österreich

In Österreich sind Studienbeiträge relativ kostengünstig im Gegensatz zu anderen Ländern. Es gibt jedoch zwei unterschiedliche Beträge, von denen gesprochen wird, wenn dieses Thema behandelt wird. Zum einen spricht man von Studiengebühren, zum anderen vom ÖH-Beitrag. Doch welcher Beitrag ist höher und wie weiß ich, ob ich den einen oder den anderen bezahlen muss?

Student fleißig am lernen

Studiengebühren

Generell betrifft die Studienbeitragspflicht in Österreich alle Studierende. Der Studienbeitrag liegt derzeit bei 363,36 Euro pro Semester. In ordentlichen Studien muss man diese jedoch erst bezahlen, wenn die Regelstudiendauer und die Dauer der Toleranzsemester überschritten wurde. Das heißt: Wenn ich Psychologie im Bachelor studiere, ist meine Regelstudiendauer 6 Semester und ich habe weitere 2 Semester als sogenannte Toleranzsemester. Daher kann ich 8 Semester studieren, ohne Studiengebühren bezahlen zu müssen. Das gleiche Prinzip gilt bei einem Masterstudium oder Doktoratsstudium.

Bei Mehrfachstudien wird der Studienbeitrag fällig, wenn bei einem der Studien die gebührenfreie Zeit überschritten wird. Bei Lehramtstudierenden mit einer ungleichen Semesteranzahl wird das Fach mit der längeren Studiendauer für die Zählung der Semester herangezogen.

Außerordentliche Studierende
Außerordentliche Studierende müssen bereits ab dem ersten Semester Studiengebühren bezahlen. Unter dem Begriff „außerordentliche Studierende“ fallen all jene, die nicht zu einem Studium, sondern zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen sind.

Studierende an Fachhochschulen
Auch Studierende an Fachhochschulen sind von Studiengebühren betroffen. Derzeit sind diese an 17 von 20 Fachhochschulen zu bezahlen. Einzelne Fachhochschulen haben sich dazu entschieden, keine Studiengebühren zu erheben, somit müssen rund 37 Prozent der FH-Student*innen keine bezahlen.

Studierende an Privatuniversitäten
Privatuniversitäten tanzen bei diesem Schema etwas aus der Reihe. Dadurch dass diese privatrechtlicher Natur sind, können Studienbeiträge von Privatuniversitäten selbst bestimmt werden. Regelungen werden in Ausbildungsverträgen festgehalten, welche die Studierenden vor dem Beginn des Studiums unterzeichnen müssen.

Achtung: Wer Studiengebühren begleichen muss, sollte unbedingt auf die Fristen achten. Zahlst du nicht im vorgesehenen Zeitraum ein, kann der Beitrag um 10 Prozent erhöht werden oder du kannst sogar exmatrikuliert werden.

Der ÖH-Beitrag

Der ÖH-Beitrag ist um einiges geringer als der Studienbeitrag. Im Semester müssen Studierende 22,70 Euro (Stand WS23/24) an die Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH) überweisen. Dieser Beitrag deckt verschiedene Services ab und garantiert für eine unabhängige Vertretung der Studies. Auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Studierende ist in diesem Beitrag miteinbezogen, somit sind Student*innen rundum abgesichert.

Achtung: Auch beim ÖH-Beitrag gilt es, die Fristen zu beachten. Es gibt jedoch eine Nachfrist – sollte man diese übersehen, droht ebenfalls die Exmatrikulation.

Sparschwein für die Studiengebühren

Welchen Beitrag muss ich an meiner Hochschule bezahlen?

Auskunft über den Beitrag, den du für deine Universität, Fachhochschule oder sonstige Hochschule begleichen musst, findest du immer auf der offiziellen Website. Dort findest du auch alle nötigen Informationen und Fristen zum Studienbeitrag oder ÖH-Beitrag deiner Hochschule.  

Studiengebühren für ausländische Studierende

Drittstaatenangehörige müssen für ihr Auslandsstudium in Österreich den doppelten Studienbeitrag pro Semester bezahlen. Zu den 726,72 Euro pro Semester wird auch noch der ÖH-Beitrag hinzugerechnet. Zu den Drittstaaten gehören neben der Schweiz auch alle Staaten, die keine EU-Mitgliedsstaaten oder EWR-Staaten sind.

Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland können jedoch gegebenenfalls erlassen oder rückerstattet werden. Hierbei ist es hilfreich, wenn du dich bei der Österreichischen Hochschüler*innenschaft oder bei deiner Universität informierst.

Erlassung der Studiengebühren in Österreich

Studiengebühren können aus verschiedenen Gründen erlassen werden:

  • Beeinträchtigung
  • Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Kinderbetreuung
  • Ausübung einer ÖH-Funktion
  • uvm.

Auch hier gibt es Fristen zu beachten und es muss ein entsprechender Beleg nachgewiesen werden, um den Erlass zu erwirken. Bei den jeweiligen Gründen gelten verschiedene Ansprüche. Zum Beispiel muss bei Schwangerschaft oder Krankheit nachgewiesen werden, dass die schwangere oder kranke Person länger als zwei Monate verhindert war.

Puh, das war jetzt ganz schön viel. Wenn du noch nicht genug hast und dich Themen rund um die Finanzierung deines Studiums brennend interessieren, empfehlen wir dir unsere Beiträge zu den Themen Studentenkredit und Studienbeihilfe.

Diese Websites geben dir noch mehr Auskunft zu Studiengebühren oder andere wichtige Themen:


Da du nun bestens informiert bist, verpasst du sicher keine Frist mehr und bist gewappnet für die kommenden Semester! 😉

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