Wer Studienbeihilfe bezieht, weiß: Die hilfreiche Geldspritze ist an ein paar Regeln und Voraussetzungen geknüpft. Die Befürchtung vieler: Es wird die Rückzahlung der Studienbeihilfe eingefordert. Aber keine Sorge! Das kommt nur unter bestimmten Bedingungen vor. Und wir haben alle wichtigen Daten und Fakten zum Thema Studienbeihilfe und Rückzahlung für dich zusammengefasst, damit du für alle Eventualitäten gewappnet bist.
In welchen Fällen muss ich die Studienbeihilfe zurückzahlen? Wie verhält es sich mit der Studienbeihilfe und der Rückzahlung bei einem Abbruch? Kann ich Studienbeihilfe beziehen und trotzdem einen Studienwechsel beantragen? Wir geben dir alle Antworten! Hier auch gleich im Überblick:
Studienbeihilfe: Rückzahlung bei falschen Angaben
Um Studienbeihilfe zu beantragen, musst du ein Formular ausfüllen. Darin wirst du aufgefordert, unter anderem Angaben zu deinen Abschlüssen, deinem Studium, deinem Einkommen und zur finanziellen Situation deiner Eltern zu machen. Wenn du unvollständige oder falsche Angaben machst, kann dir im schlimmsten Fall die Studienbeihilfe gestrichen und eine Rückzahlung eingefordert werden.
Du solltest also immer alles wahrheitsgemäß angeben und lieber einen negativen Förderungsbescheid riskieren als eine nachträgliche Rückzahlung. Außerdem gibt es ja auch noch die Familienbeihilfe fürs Studium und verschiedene andere Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen. Zum Beispiel mit einem Studentenjob im Homeoffice.
Studienbeihilfe: Rückzahlung bei ungenügenden Leistungen
Wenn du Studienbeihilfe bekommst, wird von dir erwartet, dass du bestimmte Leistungen erbringst. Damit du also nach den ersten beiden Semestern weiterhin Studienbeihilfe erhältst und eine Rückzahlung vermeiden kannst, musst du mindestens die Hälfte der vorgeschriebenen Studienleistungen nachweisen:
- im Bachelor- oder Diplomstudium 15 ECTS (statt 30 ECTS)
- im Masterstudium 10 ECTS (statt 20 ECTS)
- im Doktoratsstudium 6 ECTS (statt 12 ECTS)
Kannst du den für die Studienbeihilfe erforderlichen Leistungsnachweis nicht erbringen, musst du die Studienbeihilfe zurückzahlen. Du hast immer bis zum 15. Dezember bzw. 15. Mai des dritten Semesters Zeit, den Nachweis einzureichen.
Studienbeihilfe: Rückzahlung bei Studienwechsel
Eine Rückzahlung der Studienbeihilfe kann auch bei einem Studienwechsel eingefordert werden. Muss aber nicht! Grundsätzlich gilt: Du hast zweimal die Möglichkeit, dein Studium zu wechseln – spätestens aber nach zwei Semestern. Wenn du in dieser Zeit die erforderlichen ECTS-Credits (siehe oben) erbracht hast, musst du deine Studienbeihilfe nicht zurückzahlen. Dein Anspruch auf Studienbeihilfe erlischt aber trotzdem, da du das Studium, das du in deinem Antrag als Hauptstudium angegeben hast, nicht mehr fortsetzt. Wenn du allerdings für dein neues Studium einen neuen Antrag stellst, kannst du wieder Studienbeihilfe erhalten.
Diese Regelung gilt jedoch nur für Bachelor- und Diplomstudien. Befindest du dich bereits in einem Master- oder Doktoratsstudium und planst einen Wechsel, kann es sein, dass du keinen Anspruch mehr auf Studienbeihilfe hast. Nähere Informationen dazu erhältst du bei deiner zuständigen Stipendienstelle.
ACHTUNG! Wenn du den Studienstandort wechselst oder sich das Curriculum deines Studiums ändert, ist das zwar kein Studienwechsel im eigentlichen Sinne, du musst die Stipendienstelle aber trotzdem darüber informieren. Der Grund dafür ist, dass du sonst die Studienbeihilfe aufgrund von Falschangaben verlieren könntest, obwohl sie dir weiterhin zusteht.
Studienbeihilfe: Rückzahlung bei Abbruch
Du hast gemerkt, dass das Studium nichts für dich ist und möchtest nun einen anderen Weg einschlagen? Du bekommst aber Studienbeihilfe und bist dir nicht sicher, ob du sie wegen des Studienabbruchs zurückzahlen musst?
Dann können wir dich beruhigen. Für die Rückzahlung der Studienbeihilfe bei Abbruch gilt nämlich dasselbe wie bei einem Studienwechsel. Wenn du in den Semestern, in denen du die Studienbeihilfe erhalten hast, die vorgeschriebenen Leistungen (siehe oben) erbracht hast, musst du keine Rückzahlung befürchten. Es ist jedoch wichtig, dass du die Stipendienstelle über deinen Studienabbruch informierst. Sonst kann es passieren, dass du die Beihilfe weiter bekommst und am Ende trotzdem mit einer Rückzahlung rechnen musst.
Mehr Infos zu ECTS, Fristen und Nachweisen findest du hier:
Studienbeihilfe: Rückzahlung bei zu hohem Einkommen
Nur weil du Studienbeihilfe erhältst, heißt das nicht, dass du nicht nebenbei arbeiten darfst. Ganz im Gegenteil! Die Studienbeihilfe für Berufstätige ist längst keine Seltenheit mehr. Schließlich wollen immer mehr Studierende schon studienbegleitend Praxiserfahrungen sammeln oder ihre Finanzen aufbessern.
Solange du gewisse Zuverdienstgrenzen nicht überschreitest, musst du die Studienbeihilfe nicht zurückzahlen. Pro Kalenderjahr liegt die Grenze bei 15.000 Euro. Das klingt im ersten Moment nach viel, aber wenn du einen Nebenjob hast und vielleicht im Sommer ein paar Monate Vollzeit arbeitest, solltest du dein Gesamteinkommen unbedingt im Blick behalten. Denn solltest du die Grenze von 15.000 Euro unbemerkt überschreiten, steht eine Rückzahlung der Studienbeihilfe an.
Günstig durch das studentische Leben
Die Studienbeihilfe ist auf jeden Fall eine willkommene Finanzspritze. Aber es gibt auch viele andere Möglichkeiten für Studierende, um günstig durch den Studienalltag zu kommen. Sei es mit günstigen Kochrezepten oder mit Studentenrabatten bei allen möglichen Arten von Veranstaltungen und Aktivitäten.
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