Studienbeihilfe: Diese Erfolgsnachweise brauchst du
Zu kaum einem anderen Studi-Thema gibt es so viele verschiedene Theorien und skurrile Geschichten wie zur Studienbeihilfe. Dabei handelt es sich gerade bei dieser um eine Unterstützungsleistung, die vielen jungen Menschen das Studierendenleben zwischen Lernsessions, Mensa-Essen und wilden WG-Partys überhaupt erst möglich macht.
Es ist also an der Zeit, mit allen Fehlinformationen und Irrglauben aufzuräumen und ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen. Hier kommt alles Wichtige zur Studienbeihilfe – von ECTS über Leistungsnachweise bis hin zu wichtigen Fristen.
Studienbeihilfe & Leistungsnachweise
Das Wichtigste zuerst: Wie bei der Familienbeihilfe fürs Studium musst du auch für den Bezug der Studienbeihilfe einen Leistungsnachweis erbringen. Auf der faulen Haut zu liegen und den Alltag ausschließlich mit Schlafen, Zocken und Festen zu füllen, ist also leider nicht drinnen. Denn wenn du den für die Studienbeihilfe benötigten Erfolgsnachweis nicht übermitteln kannst, könnte es im schlimmsten Fall auf eine Rückzahlung der gesamten Summe hinauslaufen. Und das wollen wir auf jeden Fall vermeiden.
Wie viele ECTS benötige ich für die Studienbeihilfe?
Wenn du dich neu für ein Studium inskribierst und für dieses Studienbeihilfe beziehst, musst du nicht direkt am Studienbeginn oder nach dem ersten Semester einen Erfolgsnachweis vorzeigen. Vielmehr hast du zwei volle Studiensemester Zeit, um Lehrveranstaltungen zu besuchen und die für die Studienbeihilfe nötigen ECTS zu sammeln.
Aber Vorsicht! In jedem Studienabschnitt werden bis Ende des 2. Semesters unterschiedlich viele ECTS vorausgesetzt:
- Im Bachelor- oder Diplomstudium sind es 30 ECTS.
- Im Masterstudium sind es 20 ECTS.
- Im Doktorats- bzw. PhD-Studium sind es 12 ECTS.
Kannst du für das Studium, für das du Studienbeihilfe erhältst, den Erfolgsnachweis nach Beendigung des 2. Semesters vorlegen, sind dir damit die Ansprüche auf die Beihilfe für die folgenden Semester sicher. Den nächsten Studienbeihilfen-Leistungsnachweis musst du daraufhin nämlich erst Ende des 6. Semesters vorweisen. Und für diesen gelten wiederum für alle Studienabschnitte verschiedene Voraussetzungen:
- Im Bachelor- oder Diplomstudium sind es 90 ECTS.
- Im Masterstudium sind es 90 ECTS.
- Im Doktorats- bzw. PhD-Studium ist es ein Nachweis über positive Fortschritte bei der Dissertation.
Gut zu wissen: Ab dem Wintersemester 2024 werden einige neue Richtlinien eingeführt. So wird es künftig für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien nötig sein, auch nach dem 8. Semester für die Studienbeihilfe einen Erfolgsnachweis einzureichen, und zwar im Ausmaß von 120 ECTS.
Was passiert, wenn ich mein Studium abbreche?
Hand aufs Herz: Wer weiß schon direkt nach der Matura, wohin die berufliche Reise wirklich führen wird? Vermutlich sehr wenige. Aus diesem Grund kommt es immer mal wieder vor, dass Studierende ein Studium beginnen und nach einem oder spätestens zwei Semestern merken, dass dieses doch nicht ganz ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Grundsätzlich ist ein Studienabbruch auch kein Problem. Damit du aber eine Rückzahlung deiner Studienbeihilfe vermeidest, gibt es einige Dinge zu beachten.
Brichst du dein Studium gleich nach dem ersten Semester ab und schreibst dich stattdessen für ein anderes ein, musst du für die Fortführung der Studienbeihilfe dennoch einen Erfolgsnachweis erbringen. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass du die benötigten ECTS des jeweiligen Studienabschnittes entweder je zur Hälfte aus beiden Studien vorweisen kannst oder zur Gänze aus einem. Stehst du dagegen vor dem Fall, dass du dein Studium nach dem zweiten Semester abbrechen willst, musst du immerhin einen Mindeststudienerfolg nachweisen. Dieser umfasst immer die Hälfte der regulären ECTS-Punkte:
- 15 ECTS fürs Bachelor- und Diplomstudium.
- 10 ECTS fürs Masterstudium.
- 6 ECTS fürs Doktorats- und PhD-Studium.
Studienbeihilfe: Leistungsnachweise & Fristen
Ob Studienbeihilfe für Berufstätige oder Vollzeitstudierende – damit du weiterhin finanzielle Unterstützung erhältst, musst du im Laufe des dritten Semesters einen positiven Erfolgsnachweis einreichen. Eine Erinnerung von Stipendienstellen o. Ä. gibt es allerdings nicht. Um also für die Studienbeihilfe den Leistungsnachweis einzureichen, gelten folgende Fristen:
- im Wintersemester bis 15. Dezember
- im Sommersemester bis 15. Mai
Falls du die für die Studienbeihilfe benötigten ECTS bis Fristende nicht nachweisen kannst, hast du noch die Möglichkeit, wenigstens einen Mindeststudienerfolg einzureichen. So musst du zumindest die bereits ausgezahlten Beiträge nicht zurückzahlen. Solltest du aber vergessen, einen Nachweis vorzulegen, kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass du die gesamte Summe begleichen musst.
PS: Du hast alle ECTS und deine Studienbeihilfe ist dir sicher, aber du willst diese nicht unbedingt für eine teure Wohnung ausgeben? Dann sichere dir lieber ein Zimmer in einer unserer home4students Studentenheime in Wien, Graz, Salzburg oder an einem unserer anderen Standorte in Österreich. So kannst du dein Geld anderwärtig nutzen und hast trotzdem eine coole Bleibe fürs Studium!